Antragsverfahren
Der Antrag:
Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Körperschaften aus der Region Rhein-Main-Neckar. Antragsteller können zum Beispiel sein: Städte und Gemeinden, Institutionen, Fördervereine und allgemeine Vereine.
Die Prüfung:
Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand, ob und in welcher Höhe die gemeinnützige Körperschaft bei ihrem Vorhaben unterstützt wird. Hierbei müssen stets die Vorgaben der Stiftungssatzung erfüllt sein.
Die Mittelvergabe:
Die Mittelvergabe erfolgt nach der Entscheidung des Stiftungsvorstandes. Nach dem Eingang der Zuwendung ist eine Spendenbestätigung unter Angabe des Verwendungszwecks an die HSE Stiftung zu senden.
Die Antragstellung:
Sie können uns Ihren Antrag per Post zukommen lassen, uns die Unterlagen per E-Mail an info@hse-stiftung.de senden oder Sie stellen Ihren Antrag online.
Die Unterlagen:
Damit ein Antrag unserem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt werden kann, benötigen wir hierfür folgende Unterlagen und Informationen:
- Anschreiben - inklusive Beschreibung des Projekts - auf unterschriebenem Geschäftsbriefbogen des Vereins / der Institution
- Finanzierungsplan (Gesamtsumme, Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, Angabe der eingestellten Eigenmittel, Zuschüsse von anderen Förderern sowie der Summe, die bei der HSE Stiftung beantragt wird)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes, nicht älter als fünf Jahre
- Bankverbindung
- Fragebogen für eingetragene Vereine und sonstige (karitative) Einrichtungen bzw.
Fragebogen für Kommunen / kommunale Einrichtungen
- Vorstands- oder Gremienbeschluss, der bescheinigt, dass ein Spendenantrag an die HSE Stiftung gerichtet werden soll
Bei Fragen zur Antragstellung helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 06151 701-1171 oder -1172 sowie per E-Mail an info@hse-stiftung.de.
